Inhalt
- Woran Sie mikrowellengeeignetes Geschirr erkennen
- Materialübersicht: Was die Mikrowelle aushält und was nicht
- Kunststoff in der Mikrowelle: Was BfR und EU-Regeln sagen
- Mikrowellengeeignet ist nicht spülmaschinenfest
- Metall, Goldrand und Alufolie: warum sie draußen bleiben
- Vorhandenes Geschirr prüfen: eine Checkliste
- Haltbarkeit: Worauf Besitzerbewertungen hinweisen
- Häufige Fragen zu Mikrowellengeschirr
- Quellen und weiterführende Hinweise
Woran Sie mikrowellengeeignetes Geschirr erkennen
Diese Seite erklärt, welches Mikrowellengeschirr geeignet ist, was das BfR und die europäischen Regeln zu Kunststoff und Beschichtungen sagen und wie Sie Geschirr einschätzen, das Sie bereits zu Hause haben.
Verlässlich ist die Angabe des Herstellers. Sie steht meist auf dem Boden des Gefäßes, auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung. Üblich sind ein Symbol mit Wellenlinien, der Aufdruck „microwave safe“ oder ein Satz wie „für die Mikrowelle geeignet“. Fehlt jede Angabe, behandeln Sie das Stück besser als ungeeignet.
Drei Punkte entscheiden:
- Material: Glas, Keramik, Porzellan und einige Kunststoffe sind grundsätzlich geeignet, Metall, Golddekor und unbehandeltes Holz nicht.
- Metallfreiheit: Das gilt auch für kleine Details wie Nieten, Henkelbeschläge, Thermosonden oder Dekorstreifen.
- Zustand: Risse, Absplitterungen und feine Haarrisse in der Glasur sind ein Ausschlusskriterium, weil sie sich unter Hitze ausweiten können.
Auch Deckel, Griffe und Etiketten zählen: Ein mikrowellengeeigneter Behälter mit einem Deckel aus ungeeignetem Kunststoff ist als Ganzes nicht geeignet.
Das Mikrowellentauglich-Symbol kann je nach Hersteller unterschiedlich aussehen. Entscheidend ist die Bedeutung in der Anleitung, nicht allein die Form des Symbols.
Materialübersicht: Was die Mikrowelle aushält und was nicht
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Werkstoffe zusammen, die bei Töpfen, Schalen, Dosen und Auflaufformen vorkommen. Verbindlich bleibt immer die Angabe des jeweiligen Herstellers.
| Material | Für die Mikrowelle | Spülmaschine | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Borosilikatglas | geeignet, wenn gekennzeichnet | meist geeignet | geringe Wärmeausdehnung, gilt als temperaturwechselbeständig |
| Normales Trinkglas, Kristallglas | nur wenn ausdrücklich gekennzeichnet | meist geeignet | bei starkem Temperaturschock Bruchgefahr |
| Keramik und Porzellan ohne Metallauflage | geeignet, wenn gekennzeichnet | meist geeignet | Goldrand und Metalldekore ausschließen |
| Steingut, Töpferware | nur laut Herstellerangabe | oft nur eingeschränkt | Glasuren sind je nach Hersteller unterschiedlich zusammengesetzt, deshalb zählt hier allein dessen Freigabe. |
| Polypropylen (PP) | geeignet, wenn gekennzeichnet | oft geeignet | Kennzeichnung PP oder Wellensymbol, Temperaturgrenze beachten |
| Melaminharz | in der Regel nicht vorgesehen | oft geeignet | Herstellerangabe prüfen, viele Produkte sind ausdrücklich ausgenommen |
| Metall, Edelstahl, Alufolie | nicht geeignet | meist geeignet | Funkenbildung möglich, Verbote in der Anleitung beachten |
| Holz, Bambus | nicht geeignet | meist nicht geeignet | trocknet aus und kann anbrennen |
Wenn Sie neu kaufen, achten Sie auf mehrteilige Sets, bei denen Form und Deckel getrennt gekennzeichnet sind: Ein Set aus Borosilikatglas deckt viele Alltagsfälle ab, von der Suppe bis zum Auflauf. Für größere Portionen lohnt eine Auflaufform aus Keramik, sofern der Hersteller sie für die Mikrowelle freigibt. Prüfen Sie vor dem Kauf außerdem die Maße, denn das Geschirr muss drehbar in den Garraum passen. Einen Überblick über Bauformen und Größen gibt unsere Rubrik Mikrowellen.
Bei Borositglas und ähnlichem Glas zählt die Freigabe des Herstellers. Auch hitzebeständiges Glas kann bei schnellen Temperaturwechseln oder Vorschäden brechen; prüfen Sie Kanten und Boden vor dem Einsatz.
Kunststoff in der Mikrowelle: Was BfR und EU-Regeln sagen
Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in der Europäischen Union der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Sie verlangt, dass Materialien keine Stoffe in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden oder den Geschmack verändern. Für Kunststoffe gilt zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 mit einer Liste zugelassener Stoffe und Grenzwerten für den Übergang in Lebensmittel. Geprüft wird unter festgelegten Bedingungen, unter anderem bei erhöhter Temperatur und mit Prüfmedien für fettige Lebensmittel.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet Stoffe, die aus Verpackungen und Behältnissen in Lebensmittel übergehen können, und veröffentlicht dazu Empfehlungen und Stellungnahmen. Aus der Bewertungslogik folgt ein einfacher Grundsatz: Ein Behälter ist nur für den Einsatzzweck vorgesehen, für den er geprüft und gekennzeichnet wurde. Ein Joghurtbecher aus Polypropylen ist damit kein Behältnis zum Aufwärmen von Chili con Carne.
Für die Praxis heißt das: Nutzen Sie Kunststoff nur, wenn er als mikrowellengeeignet gekennzeichnet ist, und halten Sie die Temperatur- und Zeithinweise des Herstellers ein. Fettreiche Speisen werden im Behälter deutlich heißer als wässrige, deshalb ist die Füllmenge und die Erwärmdauer relevant. Dosen mit klarer Kennzeichnung und gut schließendem Deckel, etwa Vorratsdosen aus Polypropylen, sind dafür die naheliegende Wahl. Beschichtungen und Dekore auf Keramik oder Glas sind ebenfalls Lebensmittelkontaktmaterialien und sollten nur verwendet werden, wenn der Hersteller sie für die Mikrowelle freigibt.
Mikrowellengeeignet ist nicht spülmaschinenfest
Beide Eigenschaften werden oft verwechselt, weil beide mit Hitze zu tun haben. Die Belastungen sind aber völlig unterschiedlich: In der Spülmaschine wirken heißes Wasser, Reiniger und Salz, in der Mikrowelle wirkt Strahlung auf das Material, und das Essen erhitzt sich darin.
| Kennzeichen | Was es bedeutet | Typische Schwachstelle |
|---|---|---|
| mikrowellengeeignet | Material hält Erwärmung durch Mikrowellen und heiße Speisen aus, laut Herstellerangabe | Kunststoff verformt sich, Glas springt bei Temperaturschock, Metalldekor funkt |
| spülmaschinenfest | Material hält Spülgang mit heißem Wasser, Reiniger und Salz aus | Glasuren, Beschichtungen, Dekore und Klebungen leiden mit der Zeit |
Ein Teller mit Goldrand kann spülmaschinenfest und trotzdem für die Mikrowelle ungeeignet sein. Umgekehrt gibt es Kunststoffdosen, die für die Mikrowelle freigegeben sind und im Geschirrspüler mit der Zeit stumpf werden. Prüfen Sie deshalb beide Angaben getrennt, am besten direkt beim Kauf. Wenn ein Hersteller nur eine der beiden Eigenschaften nennt, gilt nur diese.
Metall, Goldrand und Alufolie: warum sie draußen bleiben
Metall reflektiert Mikrowellen, statt sie durch das Essen zu lassen. An Kanten, Spitzen und dünnen Schichten kann es zu Funkenbildung kommen, örtlich entsteht große Hitze, und die Innenwände des Geräts können beschädigt werden. Viele Hersteller untersagen metallisches Geschirr deshalb ausdrücklich in der Anleitung; halten Sie sich daran, denn sie gilt für Ihr konkretes Gerät.
- Kein Geschirr mit Goldrand oder Metallauflage: Dazu zählen auch schmale Dekorstreifen, die von außen unsichtbar auf der Innenseite verlaufen können.
- Keine Alufolie als Abdeckung: Manche Hersteller erlauben kleine, glatt anliegende Stücke für bestimmte Stellen. Ohne diese ausdrückliche Freigabe bleibt Folie draußen.
- Keine Metallklammern, Drahtbügel oder Thermosonden: Sie gehören zu den Klassikern, die Funken auslösen.
- Vorsicht bei Verpackungen: Deckel mit Folie, Metallklammern oder Beschichtung sind kein mikrowellengeeignetes Geschirr.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stück Metall enthält, halten Sie einen Magneten daran. Das erkennt nicht jede dünne Metallschicht, gibt aber einen ersten Hinweis.
Vorhandenes Geschirr prüfen: eine Checkliste
- Suchen Sie den Bodenstempel, die Verpackung oder die Anleitung. Finden Sie das Symbol für Mikrowellentauglichkeit oder den Hinweis „mikrowavegeeignet“ beziehungsweise „microwave safe“?
- Prüfen Sie auf Metall: Goldrand, Silberdekor, Beschläge, eingearbeitete Drähte.
- Kontrollieren Sie den Zustand: Haarrisse, abgeplatzte Glasur, blinde Stellen in der Glasur oder Verformungen sind Ausschlussgründe.
- Testen Sie Deckel und Griffe separat, sie sind oft nicht freigegeben.
- Erwärmen Sie neue Geschirrteile zunächst in kurzen Stufen und rühren Sie zwischendurch um, damit keine Hitzenester entstehen.
- Notieren Sie sich, welche Stücke geeignet sind. Ein kurzer Vermerk im Schrank hilft, das passende Stück wiederzufinden.
Der oft empfohlene Wassertest, bei dem ein Gefäß mit Wasser in die Mikrowelle gestellt wird, gilt als unzuverlässig: Er zeigt nicht, ob das Material dauerhaft für Fett und hohe Temperaturen ausgelegt ist. Verlassen Sie sich lieber auf Kennzeichnung und Herstellerangabe. Eine Abdeckung für die Mikrowelle hilft gegen Spritzer, ersetzt aber keinen geeigneten Behälter.
Haltbarkeit: Worauf Besitzerbewertungen hinweisen
In Kundenbewertungen zu mikrowellengeeignetem Geschirr tauchen ähnliche Themen immer wieder auf: Glas, das nach vielen Spülgängen milchig wirkt. Häufig genannt werden auch Keramik mit feinen Haarissen in der Glasur, Kunststoffdosen, die sich verformen oder Gerüche annehmen, sowie Deckel, die schneller brechen als der Behälter selbst. Solche Berichte sind keine Materialprüfung, zeigen aber, worauf im Alltag zu achten ist.
Für die Auswahl bedeutet das: Prüfen Sie, ob Ersatzdeckel nachkaufbar sind, ob die Form in Ihren Garraum und in Ihre Spüle passt und ob das Material zu Ihrer Kochgewohnheit passt. Wer häufig fettreiche Reste aufwärmt, ist mit Glas und Keramik langfristig meist besser bedient als mit dünnem Kunststoff. Wenn Sie Ihr Gerät noch auswählen oder aufrüsten, lohnen außerdem die Seiten zu Mikrowellen unter 100 Euro, zu Mikrowellen ohne Drehteller und zu Mikrowellen ohne Grill, weil die Bauart bestimmt, welche Formen hineinpassen.
Passendes Mikrowellengeschirr nach Einsatz
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Für den Alltag
Für alle, die Suppe, Reste und Aufläufe im Alltag in einem Set aus Borosilikatglas erwärmen möchten.
- Mikrowellengeeignet gekennzeichnet
- Form und Deckel getrennt freigegeben
- Maße passen drehbar in den Garraum
-
Für größere Portionen
Für größere Portionen, wenn eine Auflaufform aus Keramik laut Hersteller für die Mikrowelle freigegeben ist.
- Herstellerfreigabe für die Mikrowelle
- Kein Goldrand oder Metalldekor
- Keine Haarrisse oder abgeplatzte Glasur
-
Für Aufbewahrung und Erwärmen
Für das Aufbewahren und Erwärmen von Resten in einer als mikrowellengeeignet gekennzeichneten Dose aus Polypropylen.
- Kennzeichnung PP und mikrowellengeeignet
- Temperaturhinweise und Zeithinweise beachten
- Gut schließender Deckel, separat freigegeben
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Häufige Fragen zu Mikrowellengeschirr
Welches Geschirr darf in die Mikrowelle?
Geeignet ist Geschirr, das der Hersteller ausdrücklich als mikrowellengeeignet kennzeichnet: meist Borosilikatglas, Keramik und Porzellan ohne Metallauflage sowie Kunststoff mit entsprechender Freigabe, etwa Polypropylen. Nicht hinein gehören Metall, Geschirr mit Goldrand, ungekennzeichneter Kunststoff, Holz und Stücke mit Rissen oder abgeplatzter Glasur. Fehlt die Kennzeichnung, behandeln Sie das Teil als ungeeignet.
Ist Kunststoff in der Mikrowelle unbedenklich?
Kunststoff, der für die Mikrowelle gekennzeichnet ist, darf im Rahmen der Herstellerangaben verwendet werden. In der EU muss er die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und für Kunststoffe der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 einhalten; das BfR bewertet Stoffe, die in Lebensmittel übergehen können. Verwenden Sie nur Behälter, die für die Mikrowelle freigegeben sind. Halten Sie Temperatur- und Zeitangaben ein, besonders bei fettreichen Speisen.
Warum darf Metall nicht in die Mikrowelle?
Metall reflektiert die Mikrowellen, statt sie ins Essen zu lassen. An Kanten, Spitzen und dünnen Schichten kann es zu Funkenbildung und örtlicher Überhitzung kommen, die Geschirr und Gerät beschädigen kann. Deshalb untersagen viele Hersteller metallisches Geschirr, Goldrand und Alufolie in der Anleitung. Kleine Folienstücke sind nur dann zulässig, wenn die Anleitung sie ausdrücklich erlaubt.
Quellen und weiterführende Hinweise
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Europäische Union, EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Europäische Union, EUR-Lex
Quellen vor Veröffentlichung geprüft